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AGB/Mietbedingungen

Was Sie beachten sollten

1. Fahrrad

Dem Mieter ist das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren, einwandfreien technischen und unbeschädigten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen.
Zur Ausstattung gehört der Mietvertrag.

2. Erlaubnis

Der Mieter darf keiner anderen Person als der auf dem Mietvertrag benannten das Fahrrad überlassen. Bei Verstößen hat der Mieter neben dem Fahrer für alle Rechtsnachteile ohne Einschränkung zu haften.

3. Nutzung, Nutzungseinschränkung

Der Mieter darf Gepäck auf eigene Gefahr entsprechend dem Verwendungszweck befördern. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche aus der Mitnahme. Dem Mieter ist nicht erlaubt, das Fahrrad zu sportlichen Veranstaltungen oder gewerblich zu nutzen.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei Verletzung von Vertragspflichten für entstehende Schäden wie Beschädigung und Verunreinigung des Fahrrades.
Der Mieter haftet bei Vernachlässigung der Sicherheitspflicht gegen Diebstahl und unbefugtes Fahren.
Der Mieter ist haftbar für Unfallschäden jeglicher Art, die durch äussere Einwirkung am Fahrrad entstehen, insbesondere

5. Haftungsfreistellung

Der Mieter kann seine Haftung für Schäden an unseren Fahrrädern und nur diese durch Zahlung eines Entgeltes im Zeitraum von 7.00 - 20.00 Uhr ausschliessen. Dieser Haftungssausschluss muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart und mit Unterschrift bestätigt werden.

6. Verlust der Haftungsfreistellung

Der Mieter verliert seine rechte aus dieser Haftungsfreistellung, wenn er gegen die Vertragsbedingungen verstosst, z.B.

Mit dem Verlust der Rechte aus der vereinbarten Haftungsfreistellung trifft den Mieter die unbegrenzte Schadenshaftung. Der reine Fahrradschaden ist dann bis zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung bzw. der Wiederbeschaffungswert des Fahrrades zu ersetzen. Die Geltendmachung weiteren nachweisbaren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

7. Wartung

Für die Wartung des Fahrrades während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich.

8. Verschleissreparatur

Der Mieter führt während der Mietzeit eventuelle Verschleissreparaturen durch, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ist dies nicht zumutbar, ist unverzüglich die nächste Mietstation oder die Zentrale unter 034464-7080 zu informieren.

9. Unfall, Anzeigepflicht

Der Mieter hat jegliche Art von Beschädigung am Fahrrad unverzüglich dem Vermieter/Vermittler zu melden. Bei Unfall ist es ratsam, die Polizei und den Vermieter/Vermittler zu verständigen. Bei Personenschäden, Diebstahl und einem Schaden über 100 € sind auf jeden Fall die Polizei und der Vermieter/Vermittler zu verständigen.

10. Besondere Bedingungen

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen ungültig sein oder werden, so bleiben die anderen Vereinbarungen auf jeden Fall gültig. Diese sind dann durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der Bestimmung am nächsten kommen.

Reparaturen

Fahrad-Reparaturpreisliste
Schlauch defekt (kein Ventil) 5,00 €
Reinigung 3,00 €
grobe Unwucht (Acht) in Felge
- Mountain Bike hinten: 27,00 € vorn:22,00 €
- Trekking Bike hinten: 27,00 € vorn:22,00 €
- Nabenschaltung hinten: 47,50 € vorn:22,00 €
gebrochener Kettenschutz 7,00 €
Felge Durchschlag (Mantel/Schlauch defekt, Ecke in Felge)
- Kettenschaltung 41,00 €
- Nabenschaltung 62,00 €
Mantel und Schlauch beschädigt 10,00 € + 5,00 €
Pedale 8,00 €
Pedalenarm 11,00 €
Durch Abschluss einer Kaskoversicherung kann Reparaturkosten entgegengewirkt werden, mit jeweils nur 2 € plus Selbstbeteiligung 10 € sind sie dabei. Die Mietpreislisten liegen in den einzelnen Mietstationen zur Einsicht aus. Gruppen, Kinderfahrräder und Kindersitze sind vorher anzumelden.