AGB/Mietbedingungen
Was Sie beachten sollten
1. Fahrrad
Dem Mieter ist das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren, einwandfreien technischen und unbeschädigten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen.
Zur Ausstattung gehört der Mietvertrag.
2. Erlaubnis
Der Mieter darf keiner anderen Person als der auf dem Mietvertrag benannten das Fahrrad überlassen. Bei Verstößen hat der Mieter neben dem Fahrer für alle Rechtsnachteile ohne Einschränkung zu haften.
3. Nutzung, Nutzungseinschränkung
Der Mieter darf Gepäck auf eigene Gefahr entsprechend dem Verwendungszweck befördern. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche aus der Mitnahme. Dem Mieter ist nicht erlaubt, das Fahrrad zu sportlichen Veranstaltungen oder gewerblich zu nutzen.
4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei Verletzung von Vertragspflichten für entstehende Schäden wie Beschädigung und Verunreinigung des Fahrrades.
Der Mieter haftet bei Vernachlässigung der Sicherheitspflicht gegen Diebstahl und unbefugtes Fahren.
Der Mieter ist haftbar für Unfallschäden jeglicher Art, die durch äussere Einwirkung am Fahrrad entstehen, insbesondere
- Fahrradschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
- Wertminderung
- Gutachterkosten
- Rückholkosten/Bergungskosten bis Mietstation
- Mietausfall
5. Haftungsfreistellung
Der Mieter kann seine Haftung für Schäden an unseren Fahrrädern und nur diese durch Zahlung eines Entgeltes im Zeitraum von 7.00 - 20.00 Uhr ausschliessen. Dieser Haftungssausschluss muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart und mit Unterschrift bestätigt werden.
6. Verlust der Haftungsfreistellung
Der Mieter verliert seine rechte aus dieser Haftungsfreistellung, wenn er gegen die Vertragsbedingungen verstosst, z.B.
- wenn die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
- wenn Fahruntüchtigkeit gleich welcher Grund vorlag
- wenn das Fahrzeug dritten Personen überlassen wurde
7. Wartung
Für die Wartung des Fahrrades während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich.
8. Verschleissreparatur
Der Mieter führt während der Mietzeit eventuelle Verschleissreparaturen durch, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ist dies nicht zumutbar, ist unverzüglich die nächste Mietstation oder die Zentrale unter 034464-7080 zu informieren.
9. Unfall, Anzeigepflicht
Der Mieter hat jegliche Art von Beschädigung am Fahrrad unverzüglich dem Vermieter/Vermittler zu melden. Bei Unfall ist es ratsam, die Polizei und den Vermieter/Vermittler zu verständigen. Bei Personenschäden, Diebstahl und einem Schaden über 100 € sind auf jeden Fall die Polizei und der Vermieter/Vermittler zu verständigen.
10. Besondere Bedingungen
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen ungültig sein oder werden, so bleiben die anderen Vereinbarungen auf jeden Fall gültig. Diese sind dann durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der Bestimmung am nächsten kommen.
Reparaturen
| Fahrad-Reparaturpreisliste | |
|---|---|
| Schlauch defekt (kein Ventil) | 5,00 € |
| Reinigung | 3,00 € |
| grobe Unwucht (Acht) in Felge | |
| - Mountain Bike | hinten: 27,00 € vorn:22,00 € |
| - Trekking Bike | hinten: 27,00 € vorn:22,00 € |
| - Nabenschaltung | hinten: 47,50 € vorn:22,00 € |
| gebrochener Kettenschutz | 7,00 € |
| Felge Durchschlag (Mantel/Schlauch defekt, Ecke in Felge) | |
| - Kettenschaltung | 41,00 € |
| - Nabenschaltung | 62,00 € |
| Mantel und Schlauch beschädigt | 10,00 € + 5,00 € |
| Pedale | 8,00 € |
| Pedalenarm | 11,00 € |
| Durch Abschluss einer Kaskoversicherung kann Reparaturkosten entgegengewirkt werden, mit jeweils nur 2 € plus Selbstbeteiligung 10 € sind sie dabei. Die Mietpreislisten liegen in den einzelnen Mietstationen zur Einsicht aus. Gruppen, Kinderfahrräder und Kindersitze sind vorher anzumelden. | |